neue Genehmigungswege schaffen
Typgenehmigungen ohne gesetzliche Grundlage?
Viele Innovationen haben ihren Weg auf den Markt oder die Straße geschafft, bevor der Gesetzgeber entsprechende Regelungen getroffen hat. Sie es der Gurt, der Airbag, ESP, Xenon-Scheinwerfer oder Assistenzsysteme.
Was in der Vergangenheit noch vergleichsweise unkompliziert war, wird in einer Zeit wo nahezu jedes Merkmale eines Produktes regelemtiert ist, immer schwieriger.
Ob Sie gleich eine ganze Serie von Fahrzeugen auf E-Antrieb umrüsten wollen, Fahrzeuge tunen wollen oder in irgendeiner anderen Weise (potenziell) in genehmigte Merkmale/Systeme eingreifen möchte oder müssen – mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzen Sie damit geltende Bestimmungen.
Erfolgt dies an Neufahrzeugen – vor der ersten Zulassung – ist dies typischerweise über Mehrstufen-Typgenehmigungen realisierbar.
Im Falle einer Nachrüstung können einige Fälle über eine EU- oder nationale Einzelgenehmigung legalisiert werden.
Aber nicht in allen Fällen hat hier der Gesetzgeber den Weg für nachträgliche Änderungen, insbesondere in einer “Serie” vorgesehen. Was nicht bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, entsprechende Wege zu schaffen.
In diesem Bereichen haben wir uns in den letzten Jahren durch einige erfolgreiche Projekte einen Namen gemacht.
Haben Sie auch eine solche Innovation? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:
